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Keystone-SDA | Dienstag, 02. Juni 2026

Stimmvolk entscheidet über neue St Galler Kita-Förderung

Die Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen werden am 14. Juni über die Ausgestaltung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung entscheiden. Geplant ist eine Vereinheitlichung der Förderbeiträge. Dagegen wehrten sich im Kantonsrat EDU und SVP mit dem Ratsreferendum.

Über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung hat die St. Galler Stimmbevölkerung bereits einmal abgestimmt: Im November 2023 bewilligte sie mit 63 Prozent Ja-Stimmen eine Verdoppelung der Beiträge des Kantons auf 10 Millionen Franken.

Seither gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Angebote. Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die für die Förderung vorgesehenen Mittel einsetzen. Einige vergünstigten die Betreuungskosten, andere weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungsschlüssel.

Bereits in den damaligen Abstimmungsunterlagen war eine Weiterentwicklung des Verteilsystems angekündigt worden. Dieses Versprechen soll nun mit der Abstimmungsvorlage eingelöst werden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist geplant?

Künftig sollen Eltern und Alleinerziehende bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton die gleiche Unterstützung erhalten. Die Regierung will den Aufwand für die Überprüfung der Berechtigung klein halten. Die Gesuche sollen über eine möglichst einfache Informatiklösung abgewickelt werden.

Angekündigt wird eine elektronische Plattform, über die automatisch Einkommen und Vermögen aus den Steuerdaten des Kantons abgerufen werden können. Die Eltern müssten deshalb "meist keine zusätzlichen Dokumente einreichen", heisst es in den Abstimmungsunterlagen.

Im geplanten System wird der Förderbeitrag direkt an das Betreuungsangebot überwiesen. Die Eltern erhalten danach eine entsprechend vergünstigte Rechnung.

Mit der Vorlage werden allerdings die Unterschiede zwischen den Gemeinden nicht völlig verschwinden. Sie dürfen nämlich zusätzliche Angebote vorsehen. Künftig würde aber im ganzen Kanton "ein einheitliches Minimum" an Vergünstigungen garantiert.

Wer ist dagegen?

Im Kantonsrat unterstützten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP die Vorlage. Die Gesetzesänderung wurde mit 75 gegen 39 Stimmen gutgeheissen. Alle Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion.

Der einzige Vertreter der EDU im Kantonsrat - Mitglied der SVP-Fraktion - kündigte bei der Schlussabstimmung das Ratsreferendum an. Er und mehrere SVP-Kantonsräte kritisierten die Ungleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle und warnten vor einem Bürokratiemonster, das mit dem Gesetz geschaffen werde.

Die Befürworter argumentierten hingegen, es handle sich um ein sorgfältig austariertes Gesetz. Die bisherige Lösung sei ein Flickenteppich.

Für ein Ratsreferendum werden mindestens 40 der 120 Stimmen im Kantonsrat benötigt. Die SVP-Fraktion hat 42 Sitze. Das Ratsreferendum wurde mit 40 Stimmen durchgesetzt. Deshalb müssen nun die St. Galler Stimmberechtigten nach der Erhöhung der Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auch noch über die Vereinheitlichung der Förderung entscheiden.

Mit welchen Argumenten wird die Vorlage bekämpft?

Im Nein-Komitee sind Vertreterinnen und Vertreter von EDU, SVP und JSVP vertreten. Die Vorlage sei "ungerecht und teuer", heisst es etwa. Kritisiert wird eine Ungleichbehandlung: Während der Kanton einen immer grösseren Anteil der Kita-Kosten übernehme, gingen Eltern, die ihre Kinder selber oder innerhalb der Familie betreuten, leer aus.

Mit der Vorlage werde das bisherige "bedarfsgerechte und ausgewogene Fördersystem" in den Gemeinden abgeschafft. Zwar nicht im Kanton, aber in den Gemeinden entstünden zusätzliche Kosten. Alle Personen ohne eigene Kinder, wie auch die Familien, die ihre Kinder selber betreuten, finanzierten deshalb mit ihren Steuergeldern die Kita-Kosten.

Was spricht für ein Ja?

Für die Vorlage setzen sich neben FDP, Mitte, EVP, SP, Grünen und GLP etwa auch der Gewerkschaftsbund oder die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell (IHK) ein. Mit dem Gesetz würden "klare, gleiche Bedingungen" geschaffen. Der Antragsprozess sei einfach und transparent. Bezahlbare Betreuung ermögliche den Eltern die Erwerbstätigkeit. Dies wirke dem Fachkräftemangel entgegen und stärke den Wirtschaftsstandort.

Viele Familien seien auf zwei Einkommen angewiesen oder entschieden sich bewusst für zwei Karrieren, argumentierte die Regierung. Mit der Gesetzesänderung werde es für Eltern einfacher, Familie und Arbeit zu verbinden.

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