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Keystone-SDA | Mittwoch, 01. Juli 2026

Thurgauer Parlament heisst umstrittene Einbürgerung knapp gut

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die umstrittene Einbürgerung eines Syrers mit 60 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Damit endete ein jahrelanger Streit, der bis vor Bundesgericht führte.

Es gehe nicht um die Frage, ob man diese Einbürgerung wolle, sondern ob man sie erteilen müsse, sagte die Präsidentin der Justizkommission. Denn das kantonale Verwaltungsgericht wies das Thurgauer Parlament angelehnt an einen Bundesgerichtsentscheid im vergangenen Herbst an, dem Syrer das Bürgerrecht zu erteilen.

Vor allem die SVP wehrte sich dennoch gegen diese Einbürgerung. Sie sah die Voraussetzungen dafür weiterhin nicht erfüllt. Ins Feld führte die Partei, dass der Mann mangelhaft integriert sei. Es bestünden Zweifel an seiner wirtschaftlichen Integration. Weiterhin schulde er dem Staat Geld und zeige keinen Willen, dieses zurückzubezahlen.

Während des jahrelangen Rechtsverfahrens seien ausserdem weitere Verpflichtungen gegenüber dem Staat sowie "strafrechtliche Vorfälle" ans Licht gekommen. Der Fall müsse neu beurteilt werden. Der Grosse Rat lehnte jedoch einen Ordnungsantrag der SVP ab, dieses Gesuch zurückzuweisen.

Entscheid des Bundesgerichts

Der heute 48-jährige Mann aus Syrien stellte 2018 in Romanshorn TG ein Gesuch um Einbürgerung. Dieses lehnten die Behörden ab. Seine finanziellen Verhältnisse seien aufgrund geschuldeter Alimentenbevorschussung in der Höhe von 11'500 Franken nicht geordnet, lautete die Begründung. Seither kämpft der Syrer mit juristischen Mitteln für seine Einbürgerung.

Mit dem negativen Einbürgerungsentscheid in Romanshorn befasste sich 2023 schliesslich das Bundesgericht. Dieses beurteilte die Ablehnung mit Blick auf die Verhältnismässigkeit als "unhaltbar und willkürlich". Der Mann, der seit 2006 in der Schweiz lebt, solle eingebürgert werden, wies das Bundesgericht die Gemeinde Romanshorn an. Diese hiess sein Gesuch danach gut.

Parlament lehnte erneut ab

Die letzte Hürde zum Schweizerpass müssen Einbürgerungswillige im Thurgau jedoch im Grossen Rat nehmen, wo letztlich das Kantonsbürgerrecht erteilt wird. Dort stiess der Syrer im Februar 2025 erneut auf Widerstand. Mit 72 zu 42 Stimmen lehnte das Parlament sein Gesuch ab.

Der Mann sei sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich schlecht integriert, erklärte ein Sprecher der SVP. Er erfülle die Thurgauer Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht. Nach wie vor bestünden Schulden aus der Alimentenbevorschussung. Damit stellte das Parlament kantonales Gesetz über den Entscheid des Bundesgerichts.

Weisung des Verwaltungsgerichts

Daraufhin gelangte der Syrer an das Thurgauer Verwaltungsgericht. Dieses gab den Fall nun ans Kantonsparlament zurück und wies es an, dem Mann das Thurgauer Kantonsbürgerrecht zu erteilen.

"Mit einem gewissen Vorbehalt hinsichtlich der wirtschaftlichen Integration" erfülle er sämtliche Einbürgerungsvoraussetzungen, hiess es im Urteil. Die vorgebrachten Mängel seien "nicht derart gewichtig, dass sie für sich alleine einer Einbürgerung entgegenstehen würden".

Den Gerichten Folge geleistet

Die Frage nach der Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft an den Syrer weckte am Mittwoch erneut erheblichen Widerstand im Grossen Rat. Ein Vertreter der SVP betonte, dieses Gesuch zeichne sich hauptsächlich durch Streitbarkeit aus, nicht durch Integrationswillen.

Andere Votanten riefen zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltentrennung auf. Es gelte, den Gerichten Folge zu leisten und einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit zu ziehen. Nach einer einstündigen Diskussion befürwortete eine knappe Mehrheit die Einbürgerung des Syrers.

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