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Keystone-SDA | Freitag, 04. Juli 2025

Thurgauer Regierung will Referendum gegen die Individualbesteuerung

Der Thurgauer Regierungsrat hat beim Grossen Rat ein Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung beantragt. Wegen des "Totalumbaus des Steuersystems" entstünden hohe Kosten, so die Regierung in einer Mitteilung.

Der Regierungsrat begrüsse zwar das Ziel, die sogenannte Heiratsstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, schrieb dieser in einer Mitteilung vom Freitag. Weil mit dem aktuellen Vorschlag aber die 26 kantonalen Steuersysteme umgebaut werden müssten, entstünden "immense Kosten". Zudem komme es zu Steuerausfällen.

Die meisten Kantone hätten die Heiratsstrafe seit Jahren eliminiert. "Der Bund könnte aus der Sicht des Regierungsrates auf diese kantonal erprobten Steuersysteme zurückgreifen, anstatt ein eigenes, kompliziertes neues System zu installieren", hiess es im Communiqué weiter.

Das vorgeschlagene System führe zu einer Schlechterstellung der Einverdiener-Ehepaare, kritisierte der Regierungsrat weiter. Das auf Kantonsebene erprobte Splittingverfahren sei eine gerechtere Lösung.

Eine Seltenheit in der Schweiz

Mit dem Kantonsreferendum können mindestens acht Kantone erreichen, dass das Volk über ein vom Bundesparlament beschlossenes Gesetz abstimmt. Bislang gab es nur einmal ein solches Referendum: Elf Kantone ergriffen es 2003 gegen ein Steuergesetz. Sollte der Grosse Rat dem Kantonsreferendum zustimmen, wäre es das erste Mal, dass der Kanton Thurgau das 1874 eingeführte Kantonsreferendum ergreift.

Neben der Thurgauer Regierung beantragte in der Ostschweiz auch der Ausserrhoder Regierungsrat sowie die Innerrhoder Standeskommission bei den jeweiligen Parlamenten ein entsprechendes Kantonsreferendum.

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen. Sie hat zum Ziel, dass Verheiratete künftig nicht mehr gemeinsam, sondern individuell besteuert werden.

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