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Thurgauer Regierungsrat lehnt PFAS-Weisung des Bundes ab
Der Thurgauer Regierungsrat hat eine vom Bund vorgeschlagene Weisung zu PFAS-Höchstgehalten in Lebensmitteln abgelehnt. Er befürchtet Nachteile für die einheimische Landwirtschaft.
Um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, seien in der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern über Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln festgelegt, worden schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in einer Mitteilung vom Freitag. Seit dem 31. Juli 2024 gälten in der Schweiz PFAS-Höchstgehalte für Fleisch, Fisch und Eier, die mit den EU-Vorgaben harmonisiert seien.
In der Mitteilung werden Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) als eine Gruppe von über 10'000 langlebigen Chemikalien definiert, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können.
Umsetzung der Massnahmen ist eine Herausforderung
Herausforderung sei, die "Massnahmen zur Sicherstellung einer rechtskonformen Lebensmittelproduktion" einheitlich umzusetzen, heisst es weiter. Auf Wunsch der für den Vollzug zuständigen kantonalen Stellen habe der Bund daher eine Weisung zur Koordination des Vollzugs erarbeitet.
Wie er in seiner Antwort zur Vernehmlassung schreibt, begrüsst der Regierungsrat zwar das festgelegte Ziel, geltende Höchstgehalte in Lebensmitteln einheitlich zu regeln. Das ermögliche eine Harmonisierung der Massnahmen unter den Kantonen.
Im Umgang mit PFAS will die Regierung aber "eine sorgfältige Güterabwägung" treffen und "das Prinzip der Verhältnismässigkeit wahren, wie sie schreibt.
Begleitmassnahmen als Teil des Plans
Einerseits sei die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Gleichzeitig dürften die land- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen nicht ausser Acht gelassen werden. Die Regierung befürchtet ohne Begleitmassnahmen "unabsehbare" Folgen für die Produktion von Lebensmitteln und die Existenzgrundlage zahlreicher Betriebe in der Landwirtschaft und in der nachgelagerten Produktion - obwohl "die Höchstwerte mit geeigneten Anpassungsmassnahmen und innerhalb angemessener Frist eingehalten werden könnten".
Der Regierungsrat fordert in der Mitteilung deshalb, dass eine Verschärfung der Praxis zwingend mit entsprechenden Begleitmassnahmen einhergehen muss. Diese sollen integraler Bestandteil des geplanten bundesrätlichen PFAS-Aktionsplans sein.
Der Regierungsrat lehne den vorliegenden Weisungsentwurf des Bundes darüber hinaus ab, weil er "diverse rechtliche und wissenschaftliche Mängel" aufweise, wie er abschliessend schreibt.
















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