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Sarganserland
von Hans Bärtsch | Freitag, 02. Februar 2024

***UPDATE*** Tötung an Melser Fasnacht: Gericht spricht noch kein Urteil

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat noch kein Urteil zum Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht 2022 gefällt. Aufgrund eines unvollständigen Gutachtens wird vom Gericht ein zweites verlangt.

Statt ein Urteil zu verkünden, erklärt der Präsident des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland am Freitag, warum es noch zu keinem Urteil gekommen ist. Die Anforderungen an eine Schuldunfähigkeit und an ein Gutachten zur Schuldunfähigkeit seien hoch. Im vorliegenden Fall (vorsätzliche Tötung) sei es nicht vollständig. Unter anderem werde im Gutachten das Trinkverhalten des Beschuldigten zu wenig hinterfragt. Vor allem könne es kaum sein, dass der junge Mann Alkohol nicht gewohnt ist, wenn ein Video ihn dabei zeige, wie er eine Flasche Wein auf Ex trinke. Und; Ob jemand Gelegenheitstrinker, missbräuchlicher Trinker oder abhängig ist, sei sehr entscheidend. Dazu lasse sich eine solch brutale Tat nicht einfach mit «Ich befand mich in einer Notlage» erklären.

Der Richter betonte, es sei nicht so, «dass wir mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden sind«. Aber es seien zu viele Fragen offen. Deshalb müsse ein zweites Gutachten erstellt werden. Der Verfasser des ersten Gutachtens kann nicht mehr befragt werden, weil er inzwischen verstorben ist.

Wichtige Zeugenaussagen

Zum Entscheid des Gerichts, das Urteil zu vertagen, haben offensichtlich auch zwei Zeugenaussagen vom Donnerstag geführt. Diese haben den jungen Mann in der Tatnacht als zumindest zeitweise «normal» charakterisiert. Das korrespondiere nicht mit dem im Gutachten erwähnten psychpathologischen Zustand. Auch dass der Mann nach der Tat zweimal die Notrufnummer gewählt habe, sich aber ansonsten an kaum etwas erinnern könne, sei nicht schlüssig. «Wir sind uns bewusst, dass das Warten auf ein neues Gutachten für Sie eine grosse Belastung bedeutet», sagt der Richter an die Adresse des Beschuldigten. «Dass Sie in der Tatnacht nicht in klarem Zustand waren, ist allen klar.» Aber eine klare Aufarbeitung sei man nicht zuletzt den Angehörigen des Opfers schuldig.

Die Vertreter von Opfer wie Beschuldigtem zeigten sich mit dem Entscheid des Kreisgerichts zufrieden. Wie lange ist bis zu einer nächsten Verhandlung dauert, ist offen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit rund sechs Monaten.

Neben dem Opfer eingeschlafen

Die Vorgeschichte: Vor zwei Jahren tötete ein damals 18-Jähriger im Hotel-Restaurant Schäfli in Mels einen 45-jährigen Italiener. Wie er vom «Verrucano», dem Zentrum der Melser Fasnacht, ins nahegelegene «Schäfli» gekommen war, daran konnte er sich auch an der Verhandlung vom Donnerstag nicht mehr erinnern. Er wiederholte nur mehrfach, dass er sich bedroht gefühlt und panische Angst gehabt hätte, da er keine Luft mehr bekommen habe. Der Italiener hatte ihm zwischen die Beine gegriffen. Dagegen habe er sich gewehrt und das Zimmer verlassen wollen.

Im Gang behändigte sich der junge Mann eines dort stehenden Regenschirms und stiess dem 45-Jährigen damit in beide Augen, was zu dessen Tod führte. Danach schlief der von Anfang an geständige Täter neben dem Opfer ein. Der Beizer fand die beiden dann am Morgen nach dem Fasnachtssamstag so auf. Nach dem Eintreffen der Sanität und der Polizei sprach der 18-jährige von einem «russischen Soldaten», den er besiegt habe.

Im Zentrum der Gerichtsverhandlung stand der Alkoholkonsum des Täters, der die Fasnacht zusammen mit Kollegen besucht und schon auf der Anfahrt mit dem Zug «vorgeglüht» hatte. War es der Alkohol allein, der zum völligen Wegtreten des Beschuldigten führte, oder waren noch andere Substanzen im Spiel? Seine Verteidiger verwies auf die Möglichkeit von K.o.-Tropfen.

Unklar blieb am Prozesstag, weshalb der damalige Kantonsschüler sich an einige Begebenheiten erinnert, an andere nicht. Und warum bei der eigentlichen Tat derart viel Brutalität im Spiel war, obwohl das Opfer dem Täter körperlich deutlich unterlegen war.

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