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Keystone-SDA | Dienstag, 07. April 2026

Wärmepumpen: St. Galler Regierung plant keine einfacheren Verfahren

Für den Wechsel von einer Ölheizung zu einer Wärmepumpe braucht es in der Regel eine Baubewilligung. In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat werden einfachere Verfahren verlangt. Die gebe es bereits. Deshalb sieht die Regierung keinen Grund für Änderungen.

Vor immer mehr Einfamilienhäusern im Kanton St. Gallen stehen mittlerweile Wärmepumpen. Für alle diese Anlagen brauchte es in der Regel eine Baubewilligung.

Zu einem Problem werden die Hürden vor allem dann, wenn es kurzfristig Ersatz für eine Ölheizung braucht. In solchen Fällen führe die verlangte Baubewilligung zu Verzögerungen und zu Unsicherheiten bei Installationsbetrieben sowie bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, hiess es in einem Vorstoss von Kantonsrat Michael Sarbach (Grüne).

Mehrere Kantone wie Zürich, Schaffhausen oder Basel-Landschaft hätten bereits Melde- oder Anzeigeverfahren für bestimmte Typen von Wärmepumpen eingeführt, schrieb der Parlamentarier. Der Kanton Thurgau plane ebenfalls eine Vereinfachung.

Es sei aus Sicht der Energiewende zentral, "dass Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen im Kanton St. Gallen modernisiert und vereinfacht werden", schrieb der Kantonsrat. Die Regierung solle die Hürden für neue Wärmepumpen senken.

Ein weiterer Vorschlag ist eine Vereinfachung des Lärmschutznachweises, der ebenfalls benötigt wird. Dabei geht es um die Abstände, die wegen des Lärms der Wärmepumpen eingehalten werden müssen. Sarbach schlägt digitale Tools für Planungsbüros und Installationsbetriebe vor, die GIS- oder Lärmkatasterdaten "automatisch einbeziehen".

Instrumentarium reicht aus

Die Regierung sieht allerdings keinen Grund für eine Änderung, wie sie in ihrer Stellungnahme festhält. Mit dem einfachen Verfahren sei es bereits heute möglich, "Vorhaben mit einem geringen Konfliktpotenzial mit reduziertem Verfahrensaufwand zu behandeln".

Unter anderem gebe es das Meldeverfahren, das innerhalb der Bauzone angewendet werden könne, "wenn weder Interessen von Einspracheberechtigten noch wesentliche öffentliche Interessen" berührt seien. In solchen Fällen könnte die Baubehörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung das Vorhaben untersagen oder ein anderes Verfahren anordnen. Für konfliktarme Standardfälle beim Heizungsersatz stehe damit bereits heute ein schlankes Verfahren zur Verfügung.

Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ausserhalb von Gebäuden oder bei Bohrungen für Erdsonden liege in der Regel ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor. In solchen Fällen sei jedoch nicht zwingend das ordentliche Verfahren durchzuführen. Je nach Situation komme auch das vereinfachte Verfahren oder das Meldeverfahren in Betracht.

Das Instrumentarium sei grundsätzlich bereits ausreichend, fasste die Regierung zusammen. Der Vollzug der energie- und baurechtlichen Vorschriften liege aber grundsätzlich bei den Gemeinden. Die Regierung will prüfen, wie Lärmnachweise künftig noch besser in digitale Bauprozesse integriert werden können.

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