Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Zürcher Gericht spricht zwei frühere IV-Gutachter frei
Das Bezirksgericht Zürich hat zwei ehemalige IV-Gutachter vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Mann trotz psychischer Probleme fälschlicherweise als arbeitsfähig eingestuft zu haben.
Für ein arglistiges Vorgehen durch die Beschuldigten fehlten die Beweise, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Montag in Zürich. Einzelne falsche Angaben wertete das Gericht als Versehen.
Nicht aufgeführt wurde die Einnahme von Schlafmitteln durch den Kläger. Jedoch könne nicht bewiesen werden, dass die Gutachter dies absichtlich unterlassen hätten, sagte der Richter. Eine Bereicherungsabsicht liege nicht vor.
Andere Angaben, etwa zur Dauer der Untersuchung, sah der Richter nicht. Wenn im Gutachten 90 Minuten angegeben worden seien, beziehe sich das nicht nur auf das Gespräch. Darin sei die ganze Arbeit für das Gutachten abgebildet.
Keine Genugtuung
Der Chef der Firma habe sicher nicht die Aufgabe gehabt, das Gutachten nur sprachlich gegenzulesen, sagte der Richter. Zwar fehlte diesem die Qualifikation als Psychiater, das sei aber mit dem Gesetz vereinbar. Das Gutachten hatte ein Psychiater erstellt.
Die Verfahren wegen Urkundenfälschung stellte das Gericht ein. Der Vorwurf sei verjährt, sagte der Richter.
Für die Arbeit der Anwälte werden die Beschuldigten entschädigt. Geforderte Genugtuungen über 5000 Franken erhalten sie nicht. Der Privatkläger erhält keine Entschädigung durch die Beschuldigten. Die Urteile können noch an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Firma ging 2023 in Liquidation
Der Fall erlangte Bekanntheit, als die Fernsehsendung "Kassensturz" 2018 darüber berichtete. Der Privatkläger hatte das Gespräch mit dem Gutachter heimlich aufgenommen und dem Deutschschweizer Radio und Fernsehen SRF die Aufnahme weitergeleitet.
Die Firma PMEDA ging 2023 in Liquidation. Zuvor hatte der Bund beschlossen, die Zusammenarbeit aufzukündigen. Neben der Invalidenversicherung (IV) waren, wie in dem verhandelten Fall, auch private Versicherungen Auftraggeber der Firma.

















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar