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Zürcher "Schlafzimmerräuber" blitzt vor Bundesgericht ab
Das Bundesgericht hat einen "Schlafzimmerräuber" abblitzen lassen. Der Mann war in Zürich in eine Wohnung eingedrungen und hatte eine Bewohnerin heftig gewürgt. Den geforderten Freispruch gewährte das Bundesgericht nicht.
Damit bleibt das Urteil des Zürcher Obergerichts bestehen, wie dem am Freitag publizierten Entscheids des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Der Eritreer wird unter anderem wegen versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Weil er an Schizophrenie leidet, wird die Strafe zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben. Zudem soll der Mann für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.
Wie das Bundesgericht festhält, sei die hohe Strafe aufgrund des massiv gewalttätigen Tatverhaltens angemessen. Auch die psychiatrische Diagnose sei nicht zu beanstanden.
Der Mann war 2022 zweimal in die gleiche Wohnung eingedrungen. Beim zweiten Überfall konnte sich die junge Frau nur retten, indem sie ihn in die Hand biss. (Urteil 6B_993/2025)
















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