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Keystone-SDA | Freitag, 27. März 2026

Thurgau will einheitliche Regeln für politische Plakate an Strassen

Die Thurgauer Regierung will die Regeln für Wahl- und Abstimmungsplakate entlang von Strassen vereinheitlichen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass diese an Kantonsstrassen innerorts künftig ohne Bewilligung angebracht werden dürfen.

Strassenreklamen sind ausserhalb offizieller Anschlagstellen grundsätzlich bewilligungspflichtig, schrieb der Kanton Thurgau am Freitag in einer Mitteilung. Für diese Bewilligungen sind im Thurgau die Gemeinden zuständig.

Nun schickt die Thurgauer Regierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege in die Vernehmlassung. Hintergrund ist eine vom Grossen Rat erheblich erklärte Motion, die fordert, politische Werbung vor Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum besser sichtbar zu machen.

An Kantonsstrassen sowie Nationalstrassen dritter Klasse innerorts sollen politische Plakate vor Wahlen und Abstimmungen künftig ohne Bewilligung aufgehängt werden dürfen - etwa an Strassenlampen oder geeigneten Flächen. Voraussetzung ist, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Die Organisation der Plakatplätze soll aber weiterhin den politischen Gemeinden überlassen bleiben, schrieb die Regierung weiter. Dabei sollen alle politischen Akteure gleich behandelt werden.

In den vergangenen Jahren führte die Plakatierung entlang von Strassen im Thurgau immer wieder zu Diskussionen. Einerseits gehören Wahl- und Abstimmungsplakate aus Sicht des Regierungsrates zur politischen Kultur. Andererseits können unkontrolliert aufgestellte Plakate die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder als störend empfunden werden.

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