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Zürichsee-Bootsfahrt von Heidi Klum beschäftigt das Bundesgericht
Der Streit um eine Bootsfahrt von Model Heidi Klum auf dem Zürichsee hat das Bundesgericht erreicht. Ein Schifffahrtsverband zieht ein Zürcher Urteil weiter.
Die Swiss Nautic Union (SNU) reichte Beschwerde gegen einen Beschluss des Zürcher Obergerichts ein, wie der Zürcher Gastronom Michel Péclard am Mittwoch auf Instagram mitteilte. "20 Minuten" berichtete als erstes darüber.
Im Zentrum des Streits steht eine Fahrt von Heidi Klum und den Tokio-Hotel-Musikern Bill und Tom Kaulitz. Diese liessen sich vor zwei Jahren mit einem Motorboot zu Péclards Restaurant Fischers Fritz chauffieren. Die SNU sah darin eine illegale und unbewilligte gewerbsmässige Personenbeförderung und reichte deshalb Strafanzeige ein.
Obergericht wies Beschwerde ab
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren in diesem Frühjahr mangels hinreichenden Tatverdachts jedoch eingestellt. Das Zürcher Obergericht bestätigte diesen Entscheid Anfang August. Es urteilte, dass der Verband SNU gar nicht berechtigt sei, gegen die Einstellung vorzugehen, da angebliche Gesetzesverstösse die Allgemeinheit und nicht die wirtschaftlichen Interessen des Verbands selbst beträfen.
Nun muss sich das höchste Schweizer Gericht in Lausanne mit dem Fall befassen. Péclard zeigte sich in seinem Beitrag auf Instagram wenig erfreut über den Weiterzug. Er kritisierte die dadurch entstehenden Gerichtskosten für den Staat und hinterfragte die juristische Relevanz des Falls.
















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