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Keystone-SDA | Donnerstag, 28. August 2025

Bündner Parlament beschliesst Steuersenkungen für Familien

Familien und Zweiverdiener-Ehepaare werden in Graubünden steuerlich entlastet. Das Bündner Parlament hat am Donnerstag Erhöhungen der Kinderabzüge beschlossen, der Abzüge für Drittbetreuungskosten für Kinder sowie des Zweiverdienerabzugs.

Die zugrundeliegende Teilrevision des Steuergesetzes wurde mit 85 zu 29 Stimmen verabschiedet. Abgelehnt wurde die Vorlage von der SP-Fraktion sowie drei Mitte-Mitgliedern. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dafür.

Das Geschäft ging auf einen FDP-Auftrag aus dem Parlament zurück. Dieser forderte die Entlastung von Familien, Zweiverdienern und Fachkräften. Damit soll nicht zuletzt die Attraktivität des Kantons für diese Bevölkerungsgruppen erhöht und dem Arbeits- und Fachkräftemangel im Bündnerland entgegengewirkt werden.

Abzüge deutlich erhöht

Konkret können Eltern für jedes Kind im Vorschulalter neu 9000 Franken vom Reineinkommen abziehen, anstatt wie bisher 6000 Franken. Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung steigt der Abzug von 9000 auf 12'500 Franken. Für die Drittbetreuung von Kindern können Eltern Kosten von bis zu 25'000 Franken pro Kind abziehen anstatt wie bisher 10'000 Franken.

Gemeinsam veranlagte Ehepartner können vom Erwerbseinkommen neu 2000 Franken abziehen, wenn beide erwerbstätig sind. Bisher lag dieser Abzug bei 500 Franken.

SP lehnt Teilrevision ab

Die SP-Fraktion kritisierte in der Debatte die vorgesehen Steuerabzüge für Kinder. Diese würden wegen der Steuerprogression tiefe Einkommen weit weniger entlasten als hohe Einkommen. "Es ist nicht fair, dass Kinder von Wohlhabenden zu grösseren Steuerentlastung führen als die von Wenigverdienern", sagte etwa Grossrats-Stellvertreter Lukas Horrer (SP).

Die Partei schlug daher statt Steuerabzügen pauschale Steuerrabatte von 300 Franken pro Kind vor. Alle Einkommensstufen würden so gleich viel erhalten, lautete das Argument. Zudem würde das System die Gemeinden weniger stark belasten als Steuerabzüge.

Die Idee wurde allerdings von kaum einem Parlamentsmitglied einer anderen Fraktion mitgetragen. Die Parlamentsmehrheit lehnte die Steuerrabatte sowohl als Ersatz für Kinderabzüge ab als auch als Ergänzung zu diesen.

"Die, welche es am nötigsten haben, erhalten am wenigsten", lautete zum Schluss der Debatte das frustrierte Fazit von SP-Frau Silvia Bisculm Jörg. Zudem würden die Gemeinten "mit diesen Beschlüssen massive Einbussen" haben. Die SP-Fraktion lehnte daher die Teilrevision des Steuergesetzes geschlossen ab.

Abbau von Eigenkapital des Kantons

Hintergrund der Steuererleichterungen ist das angehäufte, sehr hohe Eigenkapital des Kantons von 3,3 Milliarden Franken. Das Parlament forderte deshalb bereits Anfang 2023 von der Regierung, einen Teil der "zu viel bezahlten Steuern" an die Steuerzahler zurückzugeben und das Eigenkapital abzubauen.

Die Regierung wollte den Steuerzahlenden mit dieser Revision insgesamt 75 Millionen Franken jährlich zurückgeben. Der Kanton hätte davon 53 Millionen getragen, der Rest Gemeinden und Kirchgemeinden. Da das Parlament eine von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Steuerfreibetrags um 500 Franken aber ablehnte, dürfte diese Summe nun etwas geringer ausfallen.

Die vorliegende Gesetzesrevision stellt bei der "Steuerrückzahlung" an die Bevölkerung schon den zweiten Schritt dar. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurde eine des kantonalen Steuerfusses von 100 auf 95 Prozent beschlossen. Sie gilt schon dieses Jahr und entlastet die Steuerpflichtigen jährlich um 32 Millionen Franken.

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