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Keystone-SDA | Freitag, 01. Mai 2026

Welpe nach Attacke in St. Galler Hundetagesstätte eingeschläfert

In einer Hundetagesstätte im Kanton St. Gallen haben mehrere Hunde einen Welpen umzingelt und attackiert. Wegen schwerer innerer Verletzungen musste er eingeschläfert werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Inhaberin der Tagesstätte mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei.

19 Hunde betreute die Hundetagesstätte an einem Tag Anfang Oktober 2025, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht. Mindestens fünf der Tiere umzingelten an diesem Tag den erst 18 Wochen alten Havaneser "Kalle" auf dem Aussengelände. Sie bissen den Welpen mehrfach und zerrten an ihm, wodurch dieser in die Luft gehoben wurde.

Die Inhaberin der Hundetagesstätte befand sich ausserhalb des Aussengeländes, als "Kalle" attackiert wurde. Als sie die Attacke bemerkte, rannte sie auf das Gelände. Sie griff jedoch nicht ein, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Nachdem die Hunde vom Welpen abgelassen hatten, brachte die Inhaberin das Tier zu einem Arzt und dann in eine Kleintierklinik. Von dort wurde "Kalle" ins Tierspital Zürich überwiesen. Seine Verletzungen waren schwer: darunter zahlreiche Bissverletzungen am gesamten Körper, lebensbedrohliche Blutungen und ein an zwei Stellen perforierter Dünndarm.

Zudem wies die Leber mehrere Schädigungen auf und ein Teil der rechten Niere war vollständig abgetrennt. Wegen der schweren inneren Verletzungen musste "Kalle" am Tag nach der Attacke im Tierspital eingeschläfert werden, heisst es im Strafbefehl weiter.

Inhaberin muss 1000 Franken bezahlen

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Vorfall als "vorhersehbar und vermeidbar". Die Inhaberin der Hundetagesstätte lehne Hunde mit auffälligem Verhalten oder früheren Beissvorfällen zwar ab. Allerdings habe sie auf weitere Sicherungsmassnahmen verzichtet.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wäre es "zumutbar gewesen", die Hunde nach Grösse und Gewicht zu separieren und durch Abtrennungen in kleineren Gruppen zu halten. Zehn der Hunde hatten ein Gewicht von über 20 Kilogramm.

Wegen fahrlässiger Tierquälerei spricht die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Busse von 400 Franken muss sie sofort bezahlen. Oben drauf kommen Gebühren der Staatsanwaltschaft und der Polizei von insgesamt 600 Franken.

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