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Falsche Zahlen zu Parteispenden unterstehen Öffentlichkeitsgesetz
Falsche Zahlen zur Politikfinanzierung unterstehen dem Öffentlichkeitsprinzip. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in zwei aktuellen Urteilen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) will diese nun prüfen.
Streit gab es, weil die Finanzkontrolle falsche Zahlen zur Politikfinanzierung zwar publizieren muss, aber nicht darauf hinweisen darf. Das geltende Recht biete keine ausreichende Grundlage, um Ergebnisse materieller Kontrollen zu veröffentlichen, zum Beispiel auf Anfrage von Medienschaffenden, hielt die EFK fest.
Zwei entsprechende Gesuche gemäss Öffentlichkeitsgesetz lehnte sie deshalb ab. Die EFK begrüsste aber die gerichtliche Klärung dieser Frage. Diese liegt nun vor. Gemäss den am Freitag publizierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts fallen Dokumente zur Politikfinanzierung unter das Öffentlichkeitsprinzip.
Darüber berichtete als Erstes der "Beobachter", der zusammen mit dem Recherchekollektiv WAV den Fall vor Gericht gezogen hatte. Das Recherchemagazin sprach von "einem Etappensieg hin zu echter Transparenz".
(Urteile A-6253/2024 und A-6279/2024 vom 1. Mai 2026)

















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