/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der neue Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Region
Keystone-SDA | Dienstag, 13. August 2024

Gegnerin von Wolfsabschüssen blitzt vor Gericht ab

Eine Gegnerin von Wolfsabschüssen ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Sie verlangte die Aufhebung von Verfügungen des Bundes von 2023 zur Wolfsregulierung. Zudem beantragte sie die ihr nicht gewährte Einsicht in Fall-Akten zu jenen Wolfsabschüssen, bei denen Beschwerden hängig sind.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) genehmigte im November 2023 den Abschuss von Wölfen in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Wallis, Waadt und Tessin. Es stellte im Dezember 2023 eine zusätzliche Verfügung in dieser Sache aus. Eine Privatperson, die bereits zuvor in dieser Angelegenheit Wolf an die Gerichte gelangt war, legte gegen die Verfügungen des Bafu Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Darauf ist das Gericht nicht eingetreten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Grund dafür ist, dass die Abschuss-Gegnerin keine Berechtigung für eine Beschwerde im vorliegenden Fall hat. Sie müsste von den Verfügungen stärker als die Allgemeinheit betroffen sein und ein schützenswertes Interesse haben, um den Rechtsweg beschreiten zu können. Dies liegt laut Bundesverwaltungsgericht nicht vor.

Die Beschwerdeführerin verlangte auch Zugang zu den Akten des Bundes bei jenen Fällen, in denen Beschwerden gegen die auf der Bafu-Genehmigung basierenden kantonalen Verfügungen hängig sind. Dafür fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Ist ein Verfahren hängig, kann auch auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes die Einsicht in amtliche Dokumente abgelehnt werden. (Urteil A-566/2024 vom 5.8.2024)

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.