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Gericht gewährt Nachlassstundung für das Spital Samedan
Das Regionalgericht in Maloja hat der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) für die nächsten vier Monate einen Zahlungsaufschub gewährt. Das teilte die SGO am Donnerstag mit. Betroffen ist insbesondere das Spital Samedan.
Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem ein Kredit von knapp 51 Millionen Franken zur Rettung des Spitals Samedan, der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitex und der Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen von einzelnen Standortgemeinden abgelehnt worden war.
Um das Spital zu retten, wäre die Einigkeit aller elf Oberengadiner Gemeinden nötig gewesen. Vor einem Monat lehnten jedoch die drei Gemeinden Silvaplana, Madulain und Zuoz den Kredit zur Weiterführung des Spitals bis Ende 2027 ab.
Dadurch droht der SGO im Frühjahr 2026 die Zahlungsunfähigkeit. Um einen ungeordneten Konkurs zu vermeiden und Lösungen zu ermöglichen, hat die SGO laut Mitteilung bei der kantonalen Stiftungsaufsicht ein Gesuch um Nachlassstundung eingereicht.
Ein externer Sachwalter soll nun die finanzielle Situation und die Sanierungsmöglichkeiten der SGO prüfen. In ihrer Stellungnahme versichert die Stiftung, dass der Betrieb des zweitgrössten Spitals des Kantons Graubünden bis im Frühjahr 2026 gewährleistet sei.
Weitere Abstimmungen
Informationen über den aktuellen Stand und die ersten Erkenntnisse des Plans zur Sicherung der Gesundheitsversorgung stellte die SGO am 12. Dezember in Aussicht.
Zwei Tage später werden die Stimmberechtigten der Gemeinden Pontresina, S-chanf, Samedan und St. Moritz die noch ausstehenden Urnenabstimmungen über die zweijährige Leistungsvereinbarung durchführen.
Das Ergebnis wird aber nichts am eingeschlagenen Weg ändern. Dennoch sei es wichtig, dass auch diese Stimmbevölkerung an die Urne gehe, "damit wir am Schluss ein vollständiges Bild der Situation haben", erklärte Selina Nicolay, Präsidentin der SGO, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
















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