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Keystone-SDA | Mittwoch, 26. November 2025

Gericht weist Beschwerde gegen Oberengadiner Flughafenabstimmung ab

Das Bündner Obergericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde zur Volksabstimmung vom 17. August 2025 über eine millionenschwere Erneuerung des Flughafens Samedan im Engadin abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Abstimmungsbotschaft den rechtlichen Anforderungen genügte.

Die Stimmrechtsbeschwerde war im Vorfeld der Abstimmung von einer in der Sache stimmberechtigten Privatperson eingereicht worden, wie das Obergericht am Mittwoch mitteilte.

Die Abstimmungsbotschaft informiere die Stimmberechtigten nicht sachlich, ausgewogen, vollständig sowie objektiv, monierte der Beschwerdeführer. Daher sei die unverfälschte Willensbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt. Insbesondere beruhten Angaben zur Finanzierung auf ungenügenden Grundlagen und seien nicht umfassend.

"Das Obergericht teilt diese Auffassung nicht", schrieb dieses in der Mitteilung. Gesamthaft komme das höchste Bündner Gericht zum Schluss, dass "die Abstimmungsvorlage betreffend Betrieb, finanzielle Risiken sowie Ertrags- und Finanzströme keine wesentlichen, für die freie Willensbildung der Stimmberechtigten relevanten Aspekte" unterdrücke.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Millionenkredit mit 55 Prozent Zustimmung angenommen

Die Stimmberechtigten der elf Engadiner Trägergemeinden des Regionalflughafens Samedan befanden in der angefochtenen Abstimmung über zwei Anträge: Einerseits galt es, eine erste Volksabstimmung von 2017 zum Flughafen aufzuheben, und andererseits eine neue Finanzierung für das geänderte Vorhaben zu bewilligen.

Die beiden Abstimmungsvorlagen wurden mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 74,14 Prozent beziehungsweise 54,36 Prozent angenommen. Die Stimmberechtigten bewilligten einen Verpflichtungskredit von 38 Millionen Franken und die Übernahme von Haftungsverpflichtungen von 20 Millionen Franken für die Erneuerung und den Ausbau des Flughafens.

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