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Glarner Regierung erklärt Antrag für Feuerwerksverbot für zulässig
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat einen Antrag aus der Bevölkerung für ein Feuerwerksverbot für zulässig erklärt. Dieser sieht vor, den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Kantonsgebiet zu verbieten.
Zwei Frauen aus Niederurnen und Näfels reichten den Antrag ein. Sie begründen ihr Anliegen mit der erheblichen Lärmbelastung für Menschen, Wild- und Haustiere. In den vergangenen Jahren habe diese stark zugenommen. Der Memorialsantrag sieht vor, dass Gemeinden für "besondere Veranstaltungen" Ausnahmen bewilligen können.
Im Kanton Glarus können stimmberechtigte Personen sogenannte Memorialsanträge einreichen. Der Regierungsrat muss dem Landrat innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit unterbreiten. Über Zulässigkeit und Erheblichkeit entscheidet schliesslich das Parlament. Das letzte Wort hat die Landsgemeinde.
Auch auf nationaler Ebene steht ein Feuerwerksverbot zur Diskussion. Die hängige "Feuerwerksinitiative" verlangt einen besseren Schutz vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie geht dem Bundesrat zu weit. In seiner Botschaft weist er aber auch darauf hin, dass Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen zur Einschränkung von Feuerwerk verfügten.

















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