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Keystone-SDA | Mittwoch, 27. August 2025

Graubünden darf zwei Drittel der bestätigten Wolfswelpen erlegen

Der Kanton Graubünden darf den Wolfsbestand proaktiv regulieren. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein entsprechendes Gesuch bewilligt. In Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs dürfen bis zu zwei Drittel der Welpen geschossen werden.

Aktuell betreffe dies 19 Welpen in sechs Wolfsrudeln, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Mittwoch mit.

Ende Juli hatte der Kanton Graubünden beim Bund ein Gesuch eingereicht, ab 1. September in allen Rudeln mit konkreten Hin- oder Nachweisen auf aktuellen Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können.

Diese Regulationsmassnahmen sollen laut Mitteilung dazu beitragen, einen naturnah strukturierten Wolfsbestand zuzulassen, der auf der ganzen Kantonsfläche positive Wirkungen entfalten könne.

Im Kanton Graubünden sind derzeit gemäss aktuellen Kenntnissen insgesamt 12 Wolfsrudel bestätigt. Weiter gibt es im Unterengadin Hinweise auf die Bildung eines neuen Rudels.

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