/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Region
Keystone-SDA | Donnerstag, 21. August 2025

In Wartau ist ein Windpark geplant

Die Windpark Wartau AG will in der Gemeinde Wartau drei Windenergieanlagen betreiben. Dafür wurde beim Kanton ein Gesuch für einen kantonalen Sondernutzungsplan eingereicht. Das komplexe Verfahren ist nun gestartet.

An der Windpark Wartau AG seien die Elektro- und Wasserkorporation Wartau, das lokale Immobilienbüro TBB Immobilien AG, die Ortsgemeinde Wartau, die politische Gemeinde Wartau sowie Aktionärinnen und Aktionäre aus der Gemeinde beteiligt, teilte der Kanton am Donnerstag mit.

Die AG plant einen Windpark mit drei Anlagen. Das Areal, gelegen zwischen der Bahnlinie und der Autobahn, gehört der Ortsgemeinde. Es liegt innerhalb eines Gebiets, das im Richtplan für die Nutzung von Windenergie vorgesehen ist.

Öffentliche Mitwirkung vorgesehen

Der Fahrplan sieht nun so aus: Zuerst werden die Planunterlagen vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation geprüft. Danach wird die Standortgemeinde zur Vernehmlassung eingeladen. Anschliessend startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Allenfalls gibt es als Folge davon noch Anpassungen am Projekt.

Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage des Sondernutzungsplans, des Umweltverträglichkeitsberichts sowie des Baugesuchs. Nachdem die Regierung die Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung "in einem Gesamtentscheid", wie es in der Mitteilung heisst.

Sobald der Gesamtentscheid eröffnet wurde, läuft die Frist für das Rechtsmittelverfahren. Erst wenn die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Windpark Wartau AG mit dem Bau des Windparks starten.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.