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Keystone-SDA | Dienstag, 25. August 2026

Mann zündet in St. Galler Gemeinde die Hecke seines Nachbarn an

Diese Aktion zur Unkrautvernichtung ging schief: Als ein Mann in einer St. Galler Gemeinde die lästigen Pflanzen mit einem Brenner vernichtete, zündete er die Hecke seines Nachbarn an. Löschversuche mit einem Gartenschlauch misslangen. Der Gartenzaun und Gartenmöbel des Nachbarn brannten ebenfalls ab.

Auf dem Vorplatz seines Hauses wollte ein Mann "auf den letzten Metern" das Unkraut abbrennen, als plötzlich die Thuja-Hecke des Nachbarn Feuer fing. Versuche, den Brand mit einer Giesskanne oder mittels Wasser aus dem Gartenschlauch zu löschen, waren vergebens. Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervor, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Erst der Feuerwehr gelang es, den Brand zu löschen. Da war der Schaden bereits angerichtet: Die Hecke des Nachbarn brannte auf der gesamten Länge von rund 20 Metern ab. Dessen Gartenzaun, Gartenstühle und der Gartentisch wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Der Sachschaden belief sich auf rund 5000 Franken.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Mann nicht die gebotene Sorgfalt walten liess. "Er hantierte mit dem Unkrautbrenner in der Nähe der trockenen Thuja-Hecke seines Nachbarn, obschon er wusste, dass diese dadurch in Brand geraten kann", heisst es im Strafbefehl.

Eine "Feuersbrunst" verursacht

Die St. Galler Staatsanwaltschaft stellte gegen den Mann einen Strafbefehl aus. Dieser lautet auf "fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst". Die Geldstrafe beträgt 10 Tagessätze à je 90 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Auf jeden Fall muss der Mann eine Busse von 200 Franken berappen. Zusammen mit weiteren Gebühren werden insgesamt 850 Franken fällig.

Die Zivilforderung des Nachbarn in der Höhe von 18'000 bis 20'000 Franken wird auf den Zivilweg verwiesen.

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