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Keystone-SDA | Dienstag, 02. Juni 2026

Missbrauchsverfahren gegen Priester in Müstair eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfolgt einen Missbrauchsverdacht gegen einen Spiritual vom Kloster St. Johann in Müstair nicht weiter. Gewisse Vorwürfe seien verjährt und bei anderen seien die Tatbestände nicht erfüllt, begründete die Staatsanwaltschaft.

Publik machte diese Einstellung das Regionaljournal Ostschweiz des Schweizer Fernsehens und Radios. Die Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigt die Einstellung gegenüber Keystone-SDA. Die Einstellungsverfügung sei aber noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Priester standen gemäss Staatsanwaltschaft Graubünden mehrere Vorwürfe wegen Sexualdelikten in der Schweiz und in Deutschland im Raum. Die vorgeworfenen Delikte in der Schweiz seien aber bereits verjährt oder strafrechtlich nicht relevant. Die Delikte, welche sich in Deutschland zugetragen haben sollen, seien ebenfalls grösstenteils verjährt, erklärte die Staatsanwaltschaft Graubünden gegenüber Keystone-SDA. Der Verdacht auf sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung habe sich nicht erhärtet.

Das Bistum Chur, welches während der Untersuchungen gegen den Spiritual vorsorgliche Massnahmen ergriff, hat bisher keine Kenntnis über die genauen Gründe für die Einstellung. Gemäss der Kommunikationsverantwortlichen, Nicole Büchel, bleiben die vorsorglichen Massnahmen deshalb weiterhin in Kraft. Um welche Massnahmen es sich dabei handelt, kann Büchel aufgrund des Persönlichkeitsrechts und der Datenschutzbestimmungen weiterhin nicht bekanntgeben.

Bistum wehrt sich gegen Medienkritik

Dass der betroffene Spiritual nicht suspendiert wurde und weiterhin in einem gewissen Umfang am Kloster St. Johann wirkt, wurde in Medienberichten der NZZ und der Südostschweiz im vergangenen Jahr kritisch beäugt. Büchel erklärte dazu gegenüber Keystone-SDA: "Wir müssen uns an den Massnahmen der Staatsanwaltschaft orientieren. Das Bistum muss geltendes Recht einhalten."

Die Staatsanwaltschaft habe keine superprovisorische oder andere Massnahmen gegen den Beschuldigten getroffen, welche seinen Bewegungsradius und seine Alltagsgestaltung einschränken würden. "Wir können nur im Rahmen der kanonischen Normen, des kanonischen Rechtes, Vorsichtsmassnahmen treffen, sonst würden wir willkürlich handeln. Die Kirche kennt ebenfalls eine kirchliche Staatsrechtlichkeit, an die wir uns zu halten haben", hält Büchel fest.

Das eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren bestehe aber weiterhin und sei nicht abgeschlossen. Wie das weitere Vorgehen aussehe, könne erst entschieden werden, wenn man genauere Kenntnis über die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft erlange.

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