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Mittel für die Prämienverbilligung steigen im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen können ab 2028 die Mittel für die Prämienverbilligung um jährlich knapp 60 Millionen Franken aufgestockt werden. Damit wird eine Vorgabe des Bundes umgesetzt. Der Kantonsrat hat dazu am Montag eine Gesetzesänderung bewilligt.
Die Erhöhung der Gelder für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ist eine Folge von Entscheiden auf Bundesebene. Wegen der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative im Juni 2024 wird nun der indirekte Gegenvorschlag umgesetzt. Damit schreibt künftig der Bund den Kantonen vor, wie viel Geld sie bereitstellen sollen.
Der Kanton St. Gallen müsse seinen Beitrag für die Prämienverbilligung deutlich erhöhen, um die Anforderung zu erfüllen, hiess es zur Vorlage. Die Regierung wolle sich "auf den Mindestbeitrag nach Bundesrecht" beschränken.
Die zuständige Kommission befürwortete die Vorlage. Sie habe die hohen Mehrkosten hinterfragt, "insbesondere im Hinblick auf das angekündigte Entlastungspaket". Der Gestaltungsspielraum des Kantons sei aber gering.
Wegen der Mehrausgaben von jährlich 59,7 Millionen Franken ab 2028 brauchte es eine Gesetzesänderung. Der Kantonsrat bewilligte diese Grundlagen am Montagnachmittag in erster Lesung.
















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