/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Montag, 15. Juni 2026

Neue Beschwerden in Genf gegen Verbot von langen Badekleidern

In Genf wächst der Widerstand gegen das Schwimmbadgesetz, das das Tragen von bedeckenden UV-Schutz-Badekleidern und Burkinis de facto verbietet. Nach Vernier legen nun auch Meyrin, Carouge, Lancy und die Stadt Genf Einspruch gegen diese neue Bestimmung ein.

Die vier Gemeinden sind der Ansicht, dass dieses Gesetz mit den Zielen der öffentlichen Gesundheit unvereinbar ist, für deren Förderung die Gemeinden verantwortlich sind, wie sie am Montag in einer Pressemitteilung schrieben. UV-Schutzkleidung sei ein anerkanntes Mittel zur Vorbeugung gegen die schädlichen Auswirkungen der Sonne und trage zur Bekämpfung von Hautkrebs bei.

Meyrin, Carouge, Lancy und die Stadt Genf bekräftigten ihren Willen, das Tragen von UV-Schutzkleidung in ihren Schwimmbädern weiterhin zuzulassen. Sie erinnerten daran, dass die Verwaltung der kommunalen Schwimmbäder in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt.

Anfang Juni hatte die Stadt Vernier bereits bei der Verfassungskammer Beschwerde gegen dieses „vage und nicht anwendbare“ Gesetz eingereicht. Zu den in der Beschwerde angeführten Gründen zählten das Fehlen eines klar identifizierten öffentlichen Interesses und die potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Ende Mai in Kraft getretene Gesetz schreibt Badebekleidung vor, deren maximale Länge über den Knien liegt und die die Arme unbedeckt lässt. Ursprünglich aus einem Entwurf der SVP hervorgegangen, der das Tragen von Burkinis unter Strafe stellen wollte, war der Text abgeändert und weiter gefasst worden. Der Genfer Staatsrat hatte bereits damals gewarnt, dass dieses Gesetz die individuelle Freiheit und die kommunale Autonomie verletze.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.