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Neue Beschwerden in Genf gegen Verbot von langen Badekleidern
In Genf wächst der Widerstand gegen das Schwimmbadgesetz, das das Tragen von bedeckenden UV-Schutz-Badekleidern und Burkinis de facto verbietet. Nach Vernier legen nun auch Meyrin, Carouge, Lancy und die Stadt Genf Einspruch gegen diese neue Bestimmung ein.
Die vier Gemeinden sind der Ansicht, dass dieses Gesetz mit den Zielen der öffentlichen Gesundheit unvereinbar ist, für deren Förderung die Gemeinden verantwortlich sind, wie sie am Montag in einer Pressemitteilung schrieben. UV-Schutzkleidung sei ein anerkanntes Mittel zur Vorbeugung gegen die schädlichen Auswirkungen der Sonne und trage zur Bekämpfung von Hautkrebs bei.
Meyrin, Carouge, Lancy und die Stadt Genf bekräftigten ihren Willen, das Tragen von UV-Schutzkleidung in ihren Schwimmbädern weiterhin zuzulassen. Sie erinnerten daran, dass die Verwaltung der kommunalen Schwimmbäder in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt.
Anfang Juni hatte die Stadt Vernier bereits bei der Verfassungskammer Beschwerde gegen dieses „vage und nicht anwendbare“ Gesetz eingereicht. Zu den in der Beschwerde angeführten Gründen zählten das Fehlen eines klar identifizierten öffentlichen Interesses und die potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Ende Mai in Kraft getretene Gesetz schreibt Badebekleidung vor, deren maximale Länge über den Knien liegt und die die Arme unbedeckt lässt. Ursprünglich aus einem Entwurf der SVP hervorgegangen, der das Tragen von Burkinis unter Strafe stellen wollte, war der Text abgeändert und weiter gefasst worden. Der Genfer Staatsrat hatte bereits damals gewarnt, dass dieses Gesetz die individuelle Freiheit und die kommunale Autonomie verletze.

















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