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Wirtschaft
Keystone-SDA | Dienstag, 14. Oktober 2025

Rechtsprofessor: Nach AT1-Urteil droht der UBS Streit um Milliarden

Nach dem Urteil zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse droht der UBS eine milliardenschwere Zusatzlast – und womöglich ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Bund.

Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse droht der UBS als CS-Käuferin eine zusätzliche Schuldenlast von rund 16 Milliarden Franken. In einigen Jahren könnte es entsprechend zum Rechtsstreit zwischen der UBS und dem Bund kommen, glaubt Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz.

Der Professor der Universität Bern zeigt sich im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag nicht überrascht. Er selbst habe bereits im Frühling 2023 erklärt, dass er keine Rechtsgrundlage für die Finma-Anweisung zur Abschreibung der AT1-Schulden der CS sehe, sagt Kunz. Dass das Bundesverwaltungsgerichts nun explizit von einer "Enteignung" der Anleihengläubiger spreche, gebe ihm recht.

Das BVGer hat nun zunächst lediglich die Frage der Rechtsmässigkeit der Finma-Verfügung beurteilt und noch nicht die Rückabwickelbarkeit der Schulden. Das habe durchaus seine Logik, sagt Peter V. Kunz. Das BVGer wolle erst abwarten, ob das Bundesgericht seinen Entscheid bestätige.

Bestätigt das Bundesgericht das Urteil des St. Galler Gerichts, so gehe es in einem nächsten Verfahren darum, ob die UBS angewiesen werde, die CS-Schulden wieder aufleben zu lassen. "Für mich ist es aber eigentlich klar, dass das dann so entschieden wird."

Bis es so weit ist, dürften allerdings noch Jahre verstreichen, sagt Kunz. Auch ein allfälliger weiterer Entscheid des zuständigen Gerichts zur Wiederherstellung der AT1-Schulden werde ja wohl an das Bundesgericht weitergezogen werden. "Bis definitiv feststeht, ob die AT1-Schulden zurückgezahlt werden müssen, dürfte es noch fünf bis sechs Jahre dauern."

In der Folge werde zudem wohl die UBS versuchen, auch den Staat in die Verantwortung zu ziehen, glaubt der Wirtschaftsrechtsprofessor. Die Grossbank könne ja argumentieren, dass sie der Übernahme nur wegen der vorteilhaften Bedingungen zugestimmt habe: "Wenn sie 16 Milliarden nachzahlen muss, ist der Deal dann ja nicht mehr ganz so gut."

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