/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Donnerstag, 17. September 2026

Schweizer reist mit geschützten Papageien über Grenze im Tessin

Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben am Tessiner Grenzübergang Gandria einen Schweizer angehalten, der zwei Papageien einer geschützten Art transportierte. Er habe nicht über die für die Einfuhr erforderliche Bewilligung verfügt.

Der Schweizer Staatsangehörige sei in einem Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern am vergangenen Donnerstag am Grenzübergang Gandria angehalten worden, hiess es in einer Mitteilung des BAZG. Bei der Zollkontrolle sei im Inneren des Autos eine Voliere mit zwei Graupapageien entdeckt worden. Dabei handle es sich um eine durch das CITES-Abkommen geschützte Art, die in der höchsten Schutzstufe gelistet sei.

Der Mann sei nicht im Besitz der für die Einfuhr erforderlichen Bewilligung gewesen. Er habe angegeben, die Vögel bei einem privaten Züchter gekauft zu haben, der ihm kein CITES-Zertifikat ausgehändigt habe. Das CITES-Abkommen (auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt) ist ein internationaler Vertrag zum Schutz gefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen.

Das BAZG beschlagnahmte auf Anordnung des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die beiden Tiere am Wohnsitz des Mannes und erliess ein Verfügungsverbot.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.