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Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen stösst auf Anklang
Der von der Bundeskanzlei vorgelegte Verhaltenskodex für das Sammeln von Unterschriften zu Initiativen und Referenden stösst auf ein positives Echo. Er soll den unter dem Begriff "Unterschriftenbschiss" bekannt gewordenen Fälschungen den Riegel schieben.
Die Antworten der 56 Teilnehmer an der Konsultation fliessen nun in die Erarbeitung des definitiven Kodexes ein, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Ziel sind gute Praktiken bei den Unterschriftensammlungen, die an vier Runden Tischen mit Bundeskanzler Viktor Rossi entwickelt wurden.
In der Konsultation äusserten sich fast alle Kantone sowie politische Parteien, Dachverbände von Gemeinden und Städten, Wirtschaftsverbände, Initiativkomitees, Sammelorganisationen und weitere Akteure.
Die Auswertung ergab gemäss der Bundeskanzlei, dass zwei Drittel der Antwortenden das Prinzip der freiwilligen und rechtlich unverbindlichen Selbstregulierung gutheissen. Dabei ist die Zustimmung teilweise an Anpassungen geknüpft, etwa bei der Rolle der Behörden, der Standards für Sammelorganisationen oder der Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Sammeltätigkeit.
Die ablehnenden Stimmen verneinen einen Handlungsbedarf und lehnen einen Verhaltenskodex prinzipiell ab. Ein anderer Teil von ihnen fordert gesetzliche Regelungen.
Kodex bis Ende des Jahres fertig
Insgesamt zeigt die Konsultation gemäss der Bundeskanzlei, dass ausreichend viele Akteure einen Verhaltenskodex begrüssen. Die Bundeskanzlei stellt nun die endgültige Fassung fertig. Diese Arbeiten will sie noch vor Jahresende abschliessen. Danach können sich die Betroffenen dem Kodex anschliessen.
Der Regelwerk ist eine von mehreren Massnahmen gegen das Phänomen "Unterschriftenbschiss". Die Bundeskanzlei verschärfte die Kontrollen bei der Auszählung und führte ein Monitoring für Gemeinden und Kantone bei laufenden Unterschriftensammlungen ein. Zudem erarbeitet sie mit der Wissenschaft Methoden gegen Betrügereien. Initiativ- und Referendumskomitees erhalten neue Leitfäden.
Erste Erfolge
Ob das alles ausreicht, prüft die Bundeskanzlei unter dem Gesichtspunkt der Integrität der Unterschriftensammlungen sowie des niederschwelligen Charakters der Sammlungen. Die seit Anfang 2025 im Monitoring eingetroffenen Meldungen deuten den Angaben zufolge darauf hin, dass die Massnahmen wirken. Die Bundeskanzlei behält sich vor, dem Bundesrat falls nötig auch gesetzgeberische Massnahmen vorzuschlagen.
Bisher reichte die Bundeskanzlei vier Strafanzeigen wegen Unregelmässigkeiten bei Unterschriftensammlungen ein. Die Strafverfahren laufen. Die Bundeskanzlei gibt dazu wegen des Amtsgeheimnisses und im Interesse der Ermittlungen keine weiteren Auskünfte.
In der Herbstsession lehnte der Nationalrat ein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen ab und setzt stattdessen auf die Massnahmen der Bundeskanzlei.
















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