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Bundesanwaltschaft fordert 6 Jahre Gefängnis im 'Ndrangheta-Prozess
Die Bundesanwaltschaft hat im 'Ndrangheta-Prozess für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Der 59-Jährige habe während der Strafuntersuchung das Prinzip der "omertà" ("Schweigegelübde") in "perfektem Mafia-Stil" gelebt.
Die bei der Verhaftung des Angeklagten und eines Kompagnons beschlagnahmten Waffen aus der Schweiz seien für die kalabresische 'Ndrangheta-Zelle von grosser Bedeutung gewesen, hielt der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer fest.
Die Waffen aus der Schweiz seien "das Brot der Kalabresen in der Schweiz" gewesen, fuhr der Staatsanwalt fort. Bei der Verhaftung des 59-Jährigen war bei einem seiner Kompagnons - einem Pizzeria-Besitzer aus dem Aargau - ein regelrechtes Waffenlager ausgehoben worden, wie es in der Anklageschrift heisst.

















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