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Emotionale Plädoyers vor Bezirksgericht Brugg
Am dritten Tag der Verhandlung über Verantwortlichkeiten für den Tod eines Patienten der Klinik Königsfelden AG am Bezirksgericht Brugg kamen am Mittwoch die Vertreter der Opferfamilie und der Beschuldigten zu Wort.
Das Verfahren dreht sich um eine tragischen Vorfall in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG): Ende 2020 starb ein 18-jähriger, autistischer Patient, der auch Anzeichen weiterer schwerer Störungen aufwies. Er hatte sich immer wieder und immer häufiger rückwärts zu Boden fallen lassen. Dabei erlitt er schwere Kopfverletzungen.
Eine damalige Oberärztin ist der eventualvorsätzlichen Tötung durch Unterlassen beschuldigt, ein damaliger Leitender Arzt der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwältin verlangt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für die Ärztin sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Für den Arzt fordert sie eine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe und eine Busse.
"Menschenrechte verletzt"
Der Patient zeigte zunehmend auffälliges Verhalten, weshalb er ab 30. November 2020 in einem Isolierzimmer untergebracht wurde, wo er zur Ruhe kommen sollte. Die Isolierung, die international als Hochrisiko-Massnahme gelte, dauerte allerdings viel zu lange, wie der Rechtsvertreter der Familie des jungen Mannes am Mittwoch sagte.
In seinem Plädoyer warf er den Beschuldigen vor, die Menschenrechte auf Leben und auf Schutz vor grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung verletzt zu haben. Man habe auf der Station schlicht seine Ruhe haben wollen. Man sei nicht zurecht gekommen mit dem jungen Mann, der "ein bisschen anders war".
"In die Hände der Falschen geraten"
"Massive Behandlungsfehler" hätten zum Tod des jungen Mannes geführt. Der Oberärztin warf er gar vor, sie habe "jeglichen ärztlichen Leitlinien zuwider gehandelt". Der Anwalt forderte eine Bestrafung der Beschuldigten, wie sie die Anklage beantragte.
Auch der Vater des Verstorbenen wandte sich an das Gericht. Er kritisierte, der Autismus seines Sohnes sei ignoriert worden. Die sachliche Aufarbeitung seines Todes sei von der Klinik erschwert worden. Dieser Tod sei kein Schicksal und kein Suizid gewesen. Ihr Sohn habe einfach das Pech gehabt, in die Hände der falschen Personen geraten zu sein.
Verteidiger von Arzt fordert Freispruch
Der Verteidiger des damaligen Leitenden Arztes warnte davor, in der Rückschau ein Geschehen anders zu beurteilen, als man dies ohne das inzwischen erworbene Wissen getan hätte. Er forderte einen Freispruch und eine Entschädigung seines Mandanten für die besonders lange Dauer des Verfahrens.
Der Arzt habe eine Sedierung des Patienten und eine 1:1-Betreuung angeordnet. Die Sedierung wirkte gemäss Verteidiger: Der Patient kam zur Ruhe, er schlief. Davon überzeugte sich der Arzt am Nachmittag des 29. und am Morgen des 30. Dezember. Die 1:1-Betreuung musste aus personellen Gründen warten.
Während der Arzt am Vormittag des 30. Dezember einer anderen Abteilung eingeteilt war, vertrat ihn auf der Akutabteilung ein anderer Leitender Arzt. Unmittelbar für den Patienten verantwortlich war die ebenfalls beschuldigte Oberärztin. Sie schrieb am Vormittag dem Arzt eine Mail, und fragte, ob es ihm möglich sei vorbeizukommen, man sollte eine Strategie für die kommenden Tage besprechen.
Diese Mail habe für seinen Mandanten, der am Mittag Dienstschluss hatte, keinerlei alarmierenden Charakter gehabt, sagte der Verteidiger. Er habe deshalb auf den folgenden Tag verwiesen. Ein Fehlverhalten sei ihm nicht vorzuwerfen.

















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