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Kanton St. Gallen kippt Entscheid zu Windradmindestabstand
Der Kanton St. Gallen hält gesetzliche Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen in den Gemeinden für unzulässig. Damit kippt das Bau- und Umweltdepartement auch eine Abstimmung in Au, bei der eine solche Abstandsregel angenommen wurde.
Der Entscheid fiel äusserst knapp aus. Mit vier Stimmen Unterschied befürwortete die Gemeinde Au im Februar eine Initiative für einen 500-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern. Anstoss dazu gab ein Windradprojekt der Firma SFS am Standort Heerbrugg. Danach revidierte der Gemeinderat das kommunale Baureglement und übergab es zur Vorprüfung dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) im St. Galler Bau- und Umweltdepartement.
Dieses kommt nun gemäss einer Einschätzung zum Schluss, dass Abstandsbestimmungen für Windenergieanlagen in den Baureglementen der St. Galler Gemeinden unzulässig seien. Die Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene für Abstandsregeln fehle, heisst es dazu in einer Mitteilung des Bau- und Umweltdepartements vom Dienstag.
"Über diese Einschätzung hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation sämtliche St. Galler Gemeinden informiert", steht im Communiqué weiter. Für die Gemeinde Au bedeute dies, dass das angepasste Baureglement "nicht genehmigungsfähig" sei.
Fehleinschätzung des Amts
"Das Planungs- und Baugesetz des Kantons regelt abschliessend, was in einem kommunalen Baureglement möglich ist", sagte Ralph Etter, Leiter des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das kantonale Gesetz kenne etwa Wald- oder Gewässerabstände. "Mindestabstände zu Windenergieanlagen sind darin jedoch nicht aufgeführt. Solange uns kein Gericht korrigiert, ist es unsere Haltung, dass solche gesetzlichen Mindestabstände nicht möglich sind."
Hätte der Kanton nicht bereits vor der Abstimmung in Au zu dieser Einschätzung kommen können? Als die Initiative durch den Kanton geprüft wurde, habe sich das Bau- und Umweltdepartement auf Bundesrecht gestützt. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid seien Mindestabstände zulässig, sofern Windkraftprojekte dadurch nicht generell verunmöglicht werden.
"Wir haben aber übersehen, dass das kantonale Planungs- und Baugesetz einen abschliessenden Katalog hat, welche Regelungen in einem Baureglement möglich sind", sagte Ralph Etter weiter. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation bedaure diesen Fehler.
Gemeinde Au will Abstandsregel weiterhin im Gesetz
Der Standort des SFS-Windrads kann aus Sicht des Areg dennoch im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Bis der Entscheid, dass das Baureglement von Au nicht genehmigt werden kann, rechtmässig ist, habe die Regierung den Entscheid jedoch sistiert. Gemäss der Mitteilung des Kantons hegt das Unternehmen aktuell aber keine Pläne, das Windrad doch noch zu bauen.
"Es ist sehr schade gegenüber den Stimmbürgern, dass das Amt bei der Bewertung des Inhalts der Initiative nun zu einem anderen Schluss kommt", sagte der Gemeindepräsident von Au, Christian Sepin (Mitte), auf Anfrage. Immerhin kenne die Gemeinde nun aber den Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu potentiell weiteren Windkraftprojekten.
Auf Grund der geänderten Einschätzung des Areg werde die Gemeinde das revidierte Baureglement nun aber nicht sofort anpassen. Dieses werde trotzdem mit der Bestimmung zur 500-Meter-Abstandsregel dem Bau- und Umweltdepartement voraussichtlich im kommenden Frühling zur Genehmigung vorgelegt. Sollte der Kanton bei seiner Haltung bleiben, könne die Gemeinde immer noch den Rechtsweg beschreiten. "Die Bevölkerung will die 500-Meter-Abstandsregel und es wäre falsch, diese jetzt schon wieder aus dem Baureglement zu streichen", so Sepin.

















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