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St.Galler Kantonsrat vertagt Entscheid über frühe Förderung
Die Beratung der Massnahmen unter dem Titel der frühen Förderung ist am Mittwochvormittag von einer Mehrheit des Kantonsrats mit einem Rückweisungsantrag gestoppt worden. Die Kommission muss für einen zweiten Anlauf die finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden aufzeigen.
Die Regierung hatte in der Vorlage eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, mit denen die Sprachkompetenzen von Kindern gefördert werden sollten.
Vorgesehen waren verbindliche Abklärungen im Alter von zwei bis drei Jahren bei einer Fachperson und danach je nach Ergebnis die Verpflichtung zum Besuch von Förderangeboten in den Gemeinden. Damit sollte die Volksschule entlastet werden.
In der Sommersession reichten sowohl die FDP als auch die SVP Rückweisungsanträge ein. Die FDP verlangte von der Regierung eine neue Vorlage, die es den Gemeinden ermöglicht, Kinder mit sprachlichen Defiziten "selektiv" zum Besuch der Förderangebote zu verpflichten.
Nochmals eine Zusatzrunde
Die SVP forderte ebenfalls eine Rückweisung, allerdings an die Kommission. Diese solle "eine transparente und realistische Abklärung der Kostenfolgen" liefern, die die Gemeinden bei einem Obligatorium zu erwarten hätten. Weiter müssten die Spielräume evaluiert werden, die das übergeordnete Bundesrecht einräume, "um die Eltern an den Kosten für die beanspruchten Angebote zu beteiligen".
Im Rat stellten sich die Fraktionen von Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP hinter die Vorlage, an der seit sechs Jahren gearbeitet worden sei. Beide Fraktionen sprachen sich für den Rückweisungsantrag der SVP, aber gegen denjenigen der FDP aus, der den Kernpunkt der Vorlage - das Obligatorium - abschaffen wollte.
In der Folge lehnte der Rat zuerst den Antrag der FDP mit 98 gegen 18 Stimmen ab und bewilligte danach den SVP-Rückweisungsantrag mit 104 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit gibt es für die Vorlage nochmals eine Zusatzrunde.

















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